Inkassovollmacht

Inkassovollmacht
eine zur Einziehung von Forderungen berechtigende  Vollmacht.  Handlungsreisende und  Handelsvertreter sind ohne besondere I. nicht befugt, Zahlungsfristen zu gewähren oder Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 HGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Inkassovollmacht — Die Geldempfangsvollmacht (auch Inkassovollmacht) erlaubt es dem Inkassonehmer für den Inkassogeber Gelder rechtsverbindlich entgegen zu nehmen. Der Zahler des Betrages zahlt, wenn ihm die Geldempfangsvollmacht bzw. Inkassovollmacht nachgewiesen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Inkassovollmacht — In|kạs|so|voll|macht …   Die deutsche Rechtschreibung

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